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Corona-Virus und Gastronomie? Keine guten Freunde!

Schwuppdiwupps!- Kaum war das Corona-Virus bei uns im Land, da sagt die Regierung: „Schließt alle Restaurants, Bars und Kneipen!“ Tja, das war's dann wohl mit schönen Freundschaftsabendessen im Restaurant von nebenan mit einem schönen, saftigen Steak. Obwohl, so gemein war die Regierung nun doch nicht, denn sie erlaubte der Gastronomie den Außerhaus-Verkauf. Entweder, es wird geliefert, oder man holt sich sein Essen selber ab. Nur ist es jetzt blöd, dass sich der Gastronom auf den Außerhaus-Verkauf umstellen muss, welches nicht gerade besonders gut für ihn sein könnte.

Ein Artikel von Ali H., Jahrgang 12 des Gymnasium Papenburg

Doch was heißt das nun? Wie kommen die Gastronomen nun zurecht? Heißt das jetzt weniger Einnahmen als sonst? Was ist mit der Existenz? An diesen und weiteren Fragen zerbrechen sich Gastronomen ihren Kopf.


Als erstes möchte ich zeigen, was es bedeutet, wenn der Staat die Gastronomie schließt. Anschließend betrachte ich, was es bringt, dass die Gastronomen ein bestimmtes „Hilfspaket“ erhalten. Schlussendlich folgt mein Fazit.


Fangen wir mal an, was es nun bedeutet, wenn der Staat die Gastronomie teilweise schließt. Menschen können sich im Restaurant nicht mehr verwöhnen lassen und ein heißes Gericht genießen, sondern müssen es von nun an teilweise kalt und aus Plastikschalen essen. Das gefällt nicht jedem. Dies ist ein Problem der Kunden. Doch wie sieht es nun auf der Seiten der Gastronomen aus? Ganz ehrlich, es sieht schlecht aus. Die Gastronomen müssen sich auf den Außerhaus-Verkauf umstellen, worüber das Geschäft möglicherweise wenig verkauft (aber immerhin ein wenig). Somit ist mit noch weniger Umsatz zu rechnen.


Wie jeder weiß, sind Restaurants dafür da, dass Personen im Saal sitzen und sich Ihr Essen zum Tisch bringen lassen. Doch nun müssen die Kunden – und auch der Gastronom – auf die charmanten Kellner/innen verzichten. Für die Arbeitnehmer ist dies auch im Moment eine schlechte Zeit, denn sie müssen sich um ihren Arbeitsplatz fürchten. Sie müssen nun Kurzarbeit anmelden und dadurch noch weniger Geld verdienen als sie schon möglicherweise tun. Und dann sind da noch die kleinen Kinder zu Hause und … Naja, dies ist ein anderes Thema, wohin ich nicht schweifen möchte.


Doch dann kam etwas Licht im Dunkeln. Die Regierung hat die Lage der Gastronomen nachvollzogen und somit beschlossen, ihnen zu helfen. Deswegen bietet der Staat dem Gastronomen ein Hilfspaket an, durch das deren Existenz gesichert werden soll. Das Hilfspaket beinhaltet eine Geldsumme von 9000€, die für drei Monate halten soll. Und das Gute daran ist, der Gastronom muss nichts zurückbezahlen! Das ist doch toll, oder etwa nicht? Somit können Gastronomen weiterhin auf ihre Existenz hoffen und weniger Sorgen um die Kosten haben, die sie decken müssen. Durch dieses Hilfspaket wird dem Gastronom nun ermöglicht, seine Rechnungen von hohen Summen begleichen zu können und er muss somit nicht in Schulden leben.


Doch bringt das wirklich was? In Bezug zu diesem Thema hatte ich ein Gespräch mit einem ausgebildetem Gründer-Coach für Selbständige, der ich ein paar Fragen gestellt habe.

Meine erste Frage galt ihrer persönliche Meinung in Bezug auf die Entscheidung der Regierung auf die Teilschließung der Gastronomie. Ihre Antwort darauf war, dass sie eher ein Mensch sei, die Empfehlung anstelle von Verboten gebe. Sie sei der Meinung, man hätte die Gastronomie offen gelassen, allerdings mit verschärften Hygienemaßnahmen und Einhaltung des Sicherheitsabstandes, so wie es am 11.05.2020 geschehen solle.


„Wer ist denn dafür zuständig, dass man das Hilfspaket vom Staat bekommt?“, lautete meine nächste Frage. Auch darauf wusste die Beraterin eine Antwort: „Das ist die NBank, die Förderbank von Niedersachsen.“ Man müsse, um den Antrag stellen zu können, beweisen, dass die Einnahmen des Gastronomen extrem geringer sind, als die Ausgaben, die man hat. Dabei ist die NBank keine normale Bank, wie wir sie kennen (Bsp. Sparkasse, Volksbank). Sie ist, wie gesagt, eine Förderbank. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Förderbanken. So ist die NBank hier in Niedersachsen zuständig.


Als nächstes kam die Frage um die Bezahlung der Berater. Normalerweise ist es so geregelt, dass man um die 3000€ an den Berater bezahlen muss und das man von der KFW – die Förderbank auf Bundesebene – dieses Geld dann zurückbekommt (nachdem eine Beteiligung von ca. 300€ abgezogen worden ist). Doch nun ist es durch die Regierung entschieden worden, dass die KFW von nun an das ganze Geld für die Berater zahlt. Das heißt, der zu Beratende muss von nun an nichts mehr zahlen! – allerdings nur bis Ende des Jahres 2020.

Doch es gibt auch ein Problem an der ganzen Sache. Nämlich die Regeln der sozialen Marktwirtschaft, gegen die der Staat zum Teil verstößt.

In der sozialen Marktwirtschaft heißt es, dass der Staat sich erstmals zurückhält, bevor er sich in den Markt einmischt. Von daher hätte sich die Gastronomie zuerst selbst um deren eigene Probleme kümmern sollen. Aber in so einer Pandemie wollte Papa Staat wohl seine Macht zeigen und griff direkt ein. Das klang doch zum Teil nach der Zentralen Verwaltungswirtschaft, oder etwa nicht?


Nun gibt es trotzdem gute Neuigkeiten für Gastronomen: Es soll ab Juli eine Mehrwertsteuersenkung für alle Gastronomen geben. Das hat die Bundesregierung so entschieden. Allerdings sollte dies sich nur auf das Essen beziehen, wenn man im Restaurant sitzt, denn Getränke und Essen außer Haus, sind schon mit 7% an Mehrwertsteuer versetzt. Gastronomen, die hohe Einnahmen haben, werden merken, dass es eine Senkung der Mehrwertsteuer gegeben hat. Allerdings soll diese Maßnahme nur für die Corona-Krise gelten und nicht länger. Viele Gastronomen sind schon am reklamieren, dass dieses Gesetz fauch darüber hinaus gelten soll (Spiegel, April 2020).


Ich finde, die Gastronomie soll wieder öffnen – aber nicht so, wie es vorher war. Natürlich soll der Gastronom auf die Kunden und deren Gesundheit achten. Es soll der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Außerdem müssen strenge Hygienemaßnahmen eingeführt werden, also Mund-Nase-Schutz der Bedienung (also Maske und Handschuhe) und es soll kein körperlicher Kontakt zwischen den Kunden und der Bedienung stattfinden. Als Zusatz könnte man noch eine regelmäßige Kontrolle eines Beamten einführen, der nachschaut, ob alles im grünen Bereich ist.


Wie seht ihr das Ganze? Schreibt es in die Kommentare! Ich bin echt gespannt darauf!


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