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Ist eine Aussetzung der Miete sowohl für die Private Person, als auch für die Wirtschaft sinnvoll?

Mit der Verbreitung des Covid19-Viruses in Deutschland und der damit einhergehenden Ausgangsbeschränkungen ist ein klarer Wirtschaftseinbruch bemerkbar (BMWi, 2020). Als Folge stieg die Arbeitslosenrate und die Zahl der Kurzarbeitsverträge stetig an. Ein großer Teil der Bevölkerung musste ihr Leben auf ein Minimum reduzieren. Zwar konnte man dieses noch teils abwehren, die Fixkosten, zum Beispiel für die Wohnung, blieben jedoch bestehen. Auch gewerbliche Mieter, wie Friseure oder Buchhandlungen blieben auf den Fixkosten sitzen. Jetzt stellt sich die Frage, ob man durch eine Mietaussetzung die Folgen der Krise nicht eindämmen könnte.

Ein Artikel von Nils H., Jahrgang 12 des Gymnasium Papenburg

Bildquelle: https://bit.ly/2TezVQl


Mit ca. 120.000 Kurzarbeitern (BfA, 2020) ist die Zahl der Kurzarbeiter im Vergleich zum letzten Jahr deutlich angestiegen. Auch die damit einhergehende Kaufkraft der in Kurzzeit arbeitenden Personen ist gesunken. Viele von diesen Personen, oder denen, die ihre Arbeit verloren haben, können die Kosten für die Wohnung nicht mehr aufbringen.

Aber nicht nur die privaten Personen sind von den Folgen betroffen. Mit der konsequenten Schließung öffentlich zugänglicher Geschäfte sank die Einnahmen der Geschäfte auf ein Minimum ab, sodass eine Bezahlung der Miete, sofern sie keinen Onlinehandel betreiben, fast unmöglich geworden ist.


Generell geht aus den neuartigen Umständen die Frage heraus, wie man sich am besten dazu verhalten solle. Dabei müssen sowohl die Vorteile für die Mieter, als auch die Nachteile der Vermieter in Betracht gezogen. 


Für die ,,Mieter, Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende [ist dies] eine wichtige Verschnaufpause, die sie benötigen, um staatliche Hilfen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen“, so Bundesjustizministerin Christine Lambert (BmJV, 2020). So könne gewährleistet werden, dass alle betroffenen Personen nicht ihr Zuhause oder Arbeitslokal verlieren. Dazu wird gesagt, dass die komplette Miete ausgesetzt werden kann, wenn der Grund für die Aussetzung in Verbindung mit der Pandemie steht. Dennoch müssen diese Rückstände innerhalb von zwei Jahren, an der Vermieter zurückgezahlt werden (Michael Fabricius, 28.03.2020).


Im Bereich der Mieter muss differenziert werden, ob es sich um einen privaten Wohnungsvermieter handelt, oder um eine ,,gewerbliche“ Vermietung. Zwar reicht das Ersparte bei den privaten Vermietern meist länger aus, als bei den Mietern, dennoch ist dieses auch begrenzt. Teilweise werden die Häuser, in denen sich die Wohnungen befinden, auch vom Vermieter genutzt. Handelt es sich auch noch um Personen, die hauptsächlich von den Mieten abhängig sind, sind die stricken Aussetzungen mit schweren Folgen verbunden. Handelt es sich bei dem Vermieter aber um ein gewerbliches Unternehmen, sind die Möglichkeiten einer Aufschiebung zwar machbarer, aber auch nicht unbegrenzt. Bei der größeren Anzahl an Wohnungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle Mieter von der Kriese betroffen sind geringer, als bei privaten Vermietern. Ein großen Teil des Verlustes kann mit den konstanten Einnahmen durch die anderen Wohnungen abgedeckt werden.


Aus aktuellem Anlass werden daher in Berlin keine Wohnungen mehr geräumt, so die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher. Einerseits sei das Risiko, für die Vollstreckungsbeamten zu hoch, da die im engen Kontakt mit den Schuldnern stehen, andererseits ist für die Eindämmung des Viruses ein Aufenthalt in den Wohnungen von Vorteil (Nina Amin, 24.03.2020). Falls der Mieter nachweisen kann, dass er aufgrund der aktuellen Lage die Miete nicht zahlen kann, kann dieser nicht mehr gekündigt werden. Dies gilt sowohl für die Wohnung, als auch für Gas und Wasser. Diese Pausierung das Ausgaben kommt vor allem den Leuten zu Gute, die mit ihren Rechnungen im Rückstand waren (Nina Amin, 2020).


Mit Inkrafttreten des Covid19-Kündigungsschutzes, welches dafür vorgesehen war, Unternehmen in Not zu helfen, wurde dies bereits von großen Unternehmen ausgenutzt, so die Meinung der Presse. Zu diesen Unternehmen zählte man Adidas, Deichmann und H&M, welche ihre Mieten der geschlossenen Geschäfte einstellen wollten. Nach großen Aufruhen in der Politik und der Presse darüber, dass zahlungsfähige Konzerne ihre Mietzahlungen aussetzten, und somit den Kündigungsschutz ausnutzen wollen, entschied sich Adidas um, und setzte ihre Mietzahlungen fort. Zwar bat der Handelsverband-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth darum, Verständnis für die Unternehmen zu haben, dass dies aber so schamlos ausgenutzt wurde, war auch von ihm nicht beabsichtigt. Es müsse eine faire Lastenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern geben, da dies im beidseitigem Interesse stehe.


Betrachtet man den zukünftigen Nutzen für die Wirtschaft, ist eine Mietaussetzung durchaus angemessen. Der Vorteil birgt sich hierbei klar in der Existenz der Geschäfte. Zwar leidet für den kurzen Zeitpunkt der Immobilienmarkt unter der Aussetzung, dennoch wäre es auf langfristige Sicht gesehen besser, da so die Grundlage der Einnahmen bestehen bleiben würde. Der Schaden, der entstehen würde, wenn die Geschäfte, bzw. der Lebensraum für viele Personen wegfallen würde, wäre langfristig größer.


Durch die Mietaussetzung gibt es Vor- und Nachteile auf beiden Seiten. Sowohl für die Mieter, als auch für die Vermieter. Allgemein kann man dennoch sagen, dass die Mietaussetzung den größten Vorteil beinhaltet. Würde es diesen Mietenstopp nicht geben, würden in Zukunft viele Geschäfte geschlossen werden. Außerdem würde die Zahl der Arbeits- und Obdachlosen stetig steigen. Ob jedoch der Mietenstopp im einzelnen Fall die richtige Entscheidung ist, muss man selbst gucken. Warum sollte man die Miete aussetzten, wenn dies nicht nötig ist, und der Vermieter darauf angewiesen ist?

Quellen:

Bundesagentur für Arbeit. 04.2020. Realisierte Kurzarbeit (hochgerechnet) - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Kreise (Monatszahlen). Aktualität: April 2020. Online verfügbar: https://bit.ly/2zNhL0U (letzter Abruf: 16.05.2020)


Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. 2020. Kündigungsschutz für Mieter und wichtige Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende. Online verfügbar: https://bit.ly/2LB4wDf (letzter Abruf: 16.05.2020)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 15.04.2020. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2020. Online verfügbar: https://bit.ly/2WCIaYD (letzter Abruf: 16.05.2020)


Michael Fabricius. 28.03.2020. Die Mietaussetzungen von Adidas sind schamlos. Online verfügbar: https://bit.ly/3fZ3T4G (letzter Abruf: 16.05.2020)


Nina Amin. 24.03.2020. In Berlin werden vorerst keine Wohnungen geräumt. Online verfügbar: https://bit.ly/3cEsHN8 (letzter Abruf: 16.05.2020)

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