Warum es so ein Gesetz nie geben wird!
In Asien gehört er schon zum alltäglichen Straßenbild dazu, in Europa war er bislang wenig bis gar nicht zu sehen. Die Rede ist vom Mundschutz. Der Mundschutz gehört allerdings seit Montag (27.April) zu unserem Leben dazu, denn er ist in allen Bundesländern (in Schleswig-Hollstein seit Mittwoch dem 29.April) in Bus, Bahn und im Einzelhandel Pflicht. Lange war seine Wirkung umstritten, doch Experten sind sich einig, dass der Mund-Nasenschutz einen Teil dazu beiträgt die Ausbreitung vom Coronavirus einzudämmen. Eine Diskussion über eine Pflicht gibt es schon lange, doch nun führen immer mehr Länder in der EU eine Mundschutzpflicht ein. Viele Fragen sich, ob es nicht sinnvoll wäre eine solche Pflicht EU weit einzuführen, um die Verbreitung des Virus flächendeckend einzudämmen. Hier könnt ihr erfahren wie ein entsprechendes Gesetz zu Stande kommen würde und warum es so ein Gesetz wahrscheinlich nicht geben wird!
Bild: Alltägliches Bild in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul. Dort zählt der Mundschutz als selbstverständliches „Kleidungsstück“ und als Zeichen von Respekt.
Ein Artikel von Patrick Hennig, Klasse 10 des Gymnasium Papenburg
Bis ein Gesetz EU weit zu Stande kommt muss es viele Stationen durchlaufen und es kann bis zu 3. Sitzungen (Sitzungswoche findet im Normalfall jeden Monat einmal statt) dauern bis das Gesetz beschlossen wird. Die wichtigsten Organe in der EU, wenn es um den Beschluss eines neuen Gesetzes geht, sind die EU-Kommission, welche die Interessen in der EU vertritt und Vorschläge für Gesetzte anfertigt. Die beiden weiteren wichtigen Organe sind das EU-Parlament, welches über Gesetzesanträge entscheidet und diese gegebenenfalls ändert, und zum Schluss der Ministerrat, welcher den Gesetzesentwurf bzw. die Änderung des Parlaments bekommt und darüber final entscheidet. Damit es zu einem Gesetz kommt muss es allerdings viele Schritte durchlaufen.
Die EU-Kommission legt dem Parlament und dem Ministerrat einen Gesetzesentwurf vor. Dieser Gesetzesentwurf kann auf Wunsch der Kommission, des Parlaments selbst oder auf Wunsch der Bevölkerung vorgelegt werden. In einer ersten Lesung schaut sich der zuständige Ausschuss im Parlament den Gesetzesentwurf an und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor. Anschließend wird der Entwurf (mit der Veränderung) an den Ministerrat geschickt. Das Gesetz ist erlassen, wenn der Rat und die Kommission der Veränderung bzw. dem Original mit einer qualifizierten Mehrheit zustimmt. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, nimmt der Ministerrat ebenfalls Änderungen vor und fasst diese in einem so genannten „gemeinsamen Standpunkt“ zusammen, muss allerdings jede Änderung begründen.
Das EU-Parlament bei der Abstimmung über den kritisch gesehenen Artikel 13 im Jahr 2019.
In einer zweiten Lesung gibt es mehrere Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist, dass das EU-Parlament dem „gemeinsamen Standpunkt“ mit einer einfachen Mehrheit akzeptiert und damit ist das Gesetz erlassen. Die zweite Möglichkeit ist, dass der „gemeinsame Standpunkt“ mit absoluter Mehrheit ablehnt, und dass Gesetz damit scheitert. Die letzte Möglichkeit ist, dass der „gemeinsame Standpunkt“ wieder mit einer absoluten ändert. Die Kommission gibt ihre Meinung zur Änderung des Gesetzes bekannt. Stimmen Kommission und der Ministerrat der Änderung des „gemeinsamen Standpunkts“ zu, dann ist das Gesetz erlassen. Lehnt die Kommission die Änderung ab, kann das Gesetz nur noch einstimmig vom Ministerrat in Kraft gesetzt werden. Lehnt der Rat die Veränderung ab dann geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss.
Der Vermittlungsausschuss setzt sich jeweils zur Hälfte aus Vertretern des Ministerrates und des Parlaments zusammen. Dieser Ausschuss hat sechs Wochen Zeit sich auf eine Änderung des Gesetzes zu einigen. Gelingt dies, geht das Gesetz zu einer dritten Lesung ins Parlament und in den Ministerrat. Gelingt eine Einigung nicht, ist das Gesetz gescheitert.
In der dritten Lesung muss das Parlament mit einer absoluten und der Rat in einer qualifizierten Mehrheit dem Entwurf des Verfassungsausschusses zustimmen. Kommt in einem der beiden Organe eine solche Mehrheit nicht zu Stande, ist das Gesetz endgültig gescheitert. Wird in beiden Fällen die Mehrheit erreicht ist das Gesetz erlassen.
Bis ein solches Gesetz zu Stande kommt, kann es also sehr lange dauern. Im Falle einer europaweiten Maskenpflicht zu lange. In einer Pandemie müssen Entscheidungen nach dem Infektionsgeschehen getroffen werden. In diesem Falle kann die Zukunft in drei Monaten nicht voraussagen und es könnte sein, dass das Coronavirus zu dem Zeitpunkt bereits verschwunden ist und eine Maskenpflicht in diesem Falle sinnlos wäre. In diesem Falle scheint eine Lösung der einzelnen Länder sinnvoller zu sein als eine Europaweite Lösung.
Ein Flussdiagramm, welches die Entstehung eines Gesetzes in der EU beschreibt
Quellen:
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